SPFH soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familien.
Unsere Einrichtung hat es sich zur Aufgabe gemacht, diesen Jugendlichen, Kindern und Eltern Hilfeformen anzubieten, deren Nutzung zu spürbar verbesserten Bedingungen der Lebenssituation führen kann.
Familien zusammenhalten, Fremdunterbringung vermeiden
Veränderung, Bewältigung belastender familiärer Lebenssituationen
Beziehungen innerhalb der Familie positiv stabilisieren
Verlässlichkeit, Belastbarkeit fördern
Hilfe zur Selbsthilfe
Die Orientierungsgrundlage für diese sozialpädagogische Maßnahme ist das unmittelbare Alltagsgeschehen der Familie mit den entsprechenden Lebensentwürfen. Zielgruppen sind nicht nur Familien im herkömmlichen Sinn, sondern auch Lebensgemeinschaften jeglicher Art, in denen Kinder und/ oder Jugendliche ihren Alltag verbringen.
Die Ressourcen dieser Familiensysteme und auch die des sozialen Umfeldes sind stark begrenzt und nicht hinreichend zur Verbesserung der Lebenssituation geeignet.
Unsere Aufgabe ist die Unterstützung, Begleitung und Anleitung der Familien, damit diese ihre Ressourcen erkennen, aktivieren und gegebenenfalls auch verbessern können. Vor allem die Stärkung des Selbsthilfepotentials spielt hierbei eine entscheidende Rolle.
Zu Beginn einer Maßnahme erfolgt nach Abstimmung mit dem jeweiligen zuständigen Jugendamt eine umfangreiche Datenerhebung und Bewertung durch unsere Einrichtung, wobei nicht nur krisenspezifische oder familienrelevante Informationen erhoben werden, sondern übergreifend auch generations- und netzwerkbezogen recherchiert wird. Den betreuten Familien bietet sich die Möglichkeit, schon von Beginn des Prozesses an bei der Ausgestaltung der Hilfeform aktiv mitzuwirken. Während der eigentlichen Betreuungsphase sind nachfolgend aufgeführte Symptome und Handlungsschritte von Bedeutung.
Den Familien mangelt es in den meisten Fällen an den elementarsten Dingen, wie beispielsweise an vernünftiger Finanzplanung, adäquatem Wohnraum, gesundheitlicher Versorgung und bildungsrelevanten Maßnahmen. Hier soll die beratende Tätigkeit unserer Einrichtung durch praktische Hilfen, wie beispielsweise die Begleitung bei Behördengängen oder offiziellen Terminen, Kontakten zu Schulen, Ausbildungsstellen und Ämtern ergänzt werden.
Ein durchstrukturierter Tagesablauf nach entsprechender Planung mit der Familie ist eine Grundvoraussetzung für das Zusammenleben der Familienmitglieder. Das Haushaltsgeschehen mit allen damit verbundenen Pflichten und Freiräumen kann nur in relativ organisierter Form der Familie wichtigen Halt bieten. Unsere Einrichtung bearbeitet derartige Defizite mit der Initialisierung und Durchführung von planbaren Abläufen innerhalb der Familie, wozu auch die Schaffung von Möglichkeiten zur sinnvollen Freizeitgestaltung zählt.
Ein inkonsequentes und abwertendes Erziehungsgeschehen, welches sich nicht an dem Potential der Kinder/ Jugendlichen orientiert, sondern vorrangig auf die Bedürfnisse der Eltern oder eines Elternteils ausgerichtet ist, führt zwangsläufig zu innerfamiliären Krisen. Die Erziehungsfähigkeit der Eltern ist unzureichend ausgeprägt und oftmals Konsequenz einer gestörten Wahrnehmung der kindlichen/ jugendlichen Bedürfnislagen. Das Verhalten der Eltern soll sich den Kindern als kalkulierbare Größe darstellen, wobei Strafe durch Konsequenz und mangelnde Wertschätzung durch Förderung ersetzt werden müssen. Hier erfolgen die Beratung, Unterstützung und Anleitung der Eltern auf verschiedenen inhaltlichen Ebenen.
Die Aufgabe der sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) ist neben den aktuellen Kriseninterventionen die Schaffung eines angenehmen Familienklimas, welches die Basis für eine gelingende, selbstinitiierte Konfliktbewältigung darstellt. Hierzu sind sowohl Elterngespräche, als auch Familien- und Einzelgespräche je nach Qualität der aktuellen Situation erforderlich. Dies erfolgt sowohl reaktiv, als auch prophylaktisch. Hierüber hinaus werden bei Selbst- und Fremdgefährdung der Familienmitglieder, einschließlich sexuellen Missbrauchs, entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
Neben innerfamiliären Krisen entstehen in dem umfangreichen sozialen Netzwerk der hilfebedürftigen Personen Problemlagen, die nicht ohne Fremdunterstützung gelöst werden können, seien es Konflikte in der Schule, im Ausbildungsbetrieb, in der Nachbarschaft, Beziehungsprobleme, oder Unregelmäßigkeiten deren Ursprünge in der Peer-Group zu finden sind. Um diese, auf den ersten Blick nicht transparenten Vorgänge erschließen und beurteilen zu können, ist eine besonders gute Kenntnis des sozialen Netzwerkes durch unsere Einrichtung erforderlich, was wiederum nur durch entsprechende Kontakte und gegebenenfalls auch kooperative Maßnahmen ermöglicht werden kann.
Die Vorgeschichte und der Lebenswandel vieler hilfebedürftiger Jugendlicher und auch Kinder ist gekennzeichnet durch ein hohes Maß an krimineller Energie, die sich nicht selten in strafbaren Verhaltensweisen manifestiert hat. Neben der beratenden und motivierenden Arbeit mit dem Ziel einer entkriminalisierten Lebensführung, kommen gerade hier auch praktische Hilfestellungen zum Einsatz, wie beispielsweise die Begleitung zu polizeilichen Vernehmungen, Kontakt zur Jugendgerichtshilfe, gemeinsame Wahrnehmung von Gerichtsterminen, sowie gegebenenfalls die Unterstützung bei der Einhaltung von Bewährungsauflagen.
Neben gezielter Beratung unterstützt unsere Einrichtung die Erkrankten bei der Auffindung, Installierung und Durchführung geeigneter Hilfeformen. In den vergangen Jahren konnte ein zuverlässiges Netzwerk der verschiedensten Institutionen auf- und immer weiter ausgebaut werden.
Die Hilfebedürftigen werden bei der Auswahl und der Wahrnehmung von geeigneten Bildungsangeboten unterstützt. In Bezug auf Schule und Ausbildung wird ein Rahmen bzw. eine Struktur geschaffen, um alle Schul-/Ausbildungsangelegenheiten bewältigen zu können. Regelmäßige Kontakte zu Lehrern und der Schulleitung, bzw. zur Ausbildungsstelle zwecks Informationsaustausch und Kooperation gehören mit zum Leistungsangebot. Des Weiteren begleiten wir die Jugendlichen zur Agentur für Arbeit/ Arge um geeignete Bildungsangebote zu eruieren.
Der Erziehungsbeistand soll das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezugs zur Familie seine Verselbständigung fördern.
Die Teilnahme an sozialer Gruppenarbeit soll älteren Kindern und Jugendlichen bei der Überwindung von Entwicklungsschwierigkeiten und Verhaltensproblemen helfen. Soziale Gruppenarbeit soll auf der Grundlage eines gruppenpädagogischen Konzepts die Entwicklung älterer Kinder und Jugendlicher durch soziales Lernen in der Gruppe fördern.
Das soziale Lernen in der Gruppe soll den Kindern und Jugendlichen ermöglichen, ihre sozialen Handlungskompetenzen zu verbessern und ihre emotionalen und kognitiven Fähigkeiten zu erweitern. Dies ist nur in einer kleinen Gruppe mit klaren Strukturen umzusetzen.
Die Teilnehmerzahl beträgt in der Regel 4-6 Personen und trifft sich regelmäßig einmal wöchentlich über einen längeren Zeitraum. Die Gruppe wird von zwei Fachkräften geleitet, die die vielfältigen gruppendynamischen Prozesse steuern. Die Fachkräfte arbeiten darüber hinaus mit einzelnen Kindern und deren Eltern und
sozialem Umfeld.
Ambulante Eingliederungshilfe bietet ein Hilfeangebot für Kinder und Jugendliche (und deren Familien), bei denen eine seelische Behinderung droht oder bereits eingetreten ist. Dabei verstehen wir eine (drohende) seelische Behinderung als kritisches Lebensereignis, aus dem Integrations-, Interaktions- und/oder Integritätsprobleme hervorgehen. Dies betrifft Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit neurotischen, psychotischen, psychosomatischen Diagnosen und Persönlichkeitsstörungen.
Dabei reichen die familiären Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten nicht (mehr) aus, um diesen jungen Menschen die notwendige Erziehung und Förderung zu gewährleisten.
Das Hilfeangebot ist insbesondere auf den Teilhabe-/Integrationsaspekt ausgerichtet. Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Eingliederungshilfe im Kontext der Jugendhilfe zielt in diesem Zusammenhang auf unterschiedliche Dimensionen der Kompetenzvermittlung. So etwa auf Befähigungen zur Alltagsbewältigung, Befähigungen zur Kommunikation und Interaktion und/oder auf Befähigungen zur Persönlichkeitsentwicklung.
Die ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach 35a SGB VIII liegt häufig in einer Schnittmenge zu anderen Hilfen der Kinder- und Jugendhilfe. Vor dem Hintergrund struktureller und situativer Krisen existieren in den betroffenen Familien meist - offensichtlich nicht unabhängig voneinander – Mehrfachgründe für die Einrichtung weitergehender Hilfen.
Ambulante Eingliederungshilfe nach §35a SGB VIII ersetzt andere Formen der Jugendhilfe (Flexible Einzelfallhilfe, Sozialpädagogische Familienhilfe, u.a.) nicht. Sie ist ein eigenständiges Angebot.
Auch in Kombination mit anderen Hilfen begründet sie ihre Notwendigkeit durch die besondere intensive Unterstützung im Blick auf die psychische/psychiatrische Störung des Kindes oder Jugendlichen. Die Berücksichtigung dieser Störung bedarf einer besonderen Vernetzung im Rahmen der sozialen Systeme. Das Angebot bezieht sich vorrangig auf die Unterstützung der Betroffenen, sich bei den entsprechenden Fachstellen medizinische und therapeutische Hilfe zu holen. Die Umsetzung im Alltag, sowie die konstruktive Integration der Störung in der Familie und im sozialen Umfeld werden durch die Betreuer begleitet und gefördert. Hierbei werden im Rahmen von Vernetzung mit Psychiatrien, dem Gesundheitsamt, diversen Beratungsstellen den jeweiligen Störungsbildern angemessene Interventionen entwickelt und bspw. im Rahmen von kleinen Trainingseinheiten in die Betreuungsarbeit eingefügt. Ebenso findet alltagspraktische Unterstützung wie bspw. Begleitung zum Arbeitsamt und anderen Ämtern, Unterstützung bei der Haushaltsführung, Begleitung zu Kontakten mit potentiellen Arbeitgebern und Werkstätten statt.
Seelische Behinderung wird als kritisches Lebensereignis verstanden, aus dem Integrations-,Interaktions- und/oder Integritätsprobleme hervorgehen können. Diese Probleme gefährden das Streben des jungen Menschen nach subjektiver Handlungsfähigkeit im Einklang von Selbstwertgefühlen und sozialer Anerkennung, wenn die personalen und sozialen Ressourcen nicht mehr ausreichen.
Hilfe zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft als Eingliederungshilfe im Kontext der Jugendhilfe zielt in diesem Zusammenhang auf unterschiedliche Dimensionen der Kompetenzvermittlung ab, so etwa Befähigungen zur Kommunikation und Interaktion und/oder auf Befähigungen zur Persönlichkeitsentwicklung.
Insgesamt geht es um die Erschließung und den Ausbau von Ressourcen. Darum, soziale Bezüge, Orientierungen und Kontakte in alltäglichen Zusammenhängen für den jungen Menschen entwicklungsfördernd zu gestalten, so dass das Bewältigungshandeln des jungen Menschen im Umgang mit der (drohenden) seelischen Behinderung und deren Folgen in sozialen Bezügen gesteigert werden kann und eine Normalisierung eintritt.
Diese Hilfe zur Lebensbewältigung richtet sich nie nur an den jungen Menschen, bei dem die (drohende) seelische Behinderung diagnostiziert wurde, sondern versteht die Aufgabe darin, die gestörte Balance von psychischem Selbst und sozialer Umwelt im Kontext sozialräumlich bzw. gesellschaftlich vorstrukturierter Lebenslagen durch ambulante Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche wieder herzustellen.
Ambulante Eingliederungshilfe zielt auf die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen, sich ihrem Lebensumfeld zu recht zu finden. Die auf den Einzelfall zugeschnittene sozialpädagogische Betreuung (Beratung, Begleitung, Unterstützung) berücksichtigt in besonderer Weise die aktuelle Lebenswelt in der der junge Mensch verhaftet ist.
Ambulante Eingliederungshilfe, bezogen auf Familien und Alleinerziehende, bietet ein ganzheitliches Angebot. Ziel ist, die Familien und betroffenen jungen Menschen längerfristig zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen wiederentdecken, neu erschließen und erweitern können und somit zu einer selbständigeren Lebensführung kommen.
Erlebnispädagogische Aktionen motivieren, erzeugen Stolz und innere Stärke, fördern das Miteinander und wirken in direkter Art und Weise auch im Alltag. Typisch für solche akzentuiert erlebnispädagogischen Angebote in unserer Einrichtung sind vor allem:
Wir machen uns die erlebnispädagogischen Maßnahmen zu Nutze um einen Zugang zu schwer erreichbaren Jugendlichen zu bekommen, die bereits vorab verschiedene Maßnahme/Institutionen durchlaufen haben. Der Ansatz ist stets ein Zusatz zur/zum SPFH/EB, soll jedoch dem Klienten die Möglichkeit bieten, den Bezugsbetreuer auf eine andere Art und Weise kennen zu lernen. Die nicht alltäglichen Aktionen zeigen die Klienten in einer für ihn fremden Situation, sie sollen durch Vertrauen und Grenzerfahrungen einen Bezug zu ihrem Betreuer finden. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass diese Vertrauensbasis von Langfristigkeit und Intensivität geprägt ist, die ohne weiteres in den Alltag übertragen werden kann.
Wir bieten erlebnispädagogische Gruppenaktionen an, um sozial isolierten Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten, im Rahmen der Aktionen mit anderen Teilnehmern zu agieren, Vertrauen aufzubauen, Kommunikationsstrategien zu entwickeln und Lösungsansätze zu finden. In einem geschützten Rahmen haben sie die Möglichkeit, unterschiedliche Rollen im Gruppengeschehen einzunehmen und ihren Stand innerhalb der Gruppe zu definieren. Die damit verbundene Gruppendynamik kann auf jede alltägliche Situation (Schulgemeinschaft, Freundeskreis, Familienleben) übertragen werden. Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, ihre Position nicht bloß zu finden, sondern diese auch zu verteidigen, um ständigem Rückzug entgegenzuwirken.
Kindeswohlgefährdung ist eine „gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit vorhersagen lässt.“ ( BGH, FamRZ, 1956, 350 zitiert nach KINDLER; LILLIG 2005)
Körperliche Misshandlung umfasst alle Handlungen, vom einzelnen Schlag mit der Hand über Prügeln, Festhalten und Würgen bis hin zum gewaltsamen Angriff mit Riemen, Stöcken und anderen Gegenständen und Waffen, die zu einer nicht zufälligen Verletzung eines Kindes führen, insbesondere zu Blutergüssen, Prellungen, Schädel- und Knochenbrüchen, aber auch zu inneren Verletzungen, zu Verbrennungen, Verbrühungen oder Vergiftungen.
Seelische oder psychische Gewalt bezeichnet Handlungen und Aktionen, die zu einer schweren Beeinträchtigung einer vertrauensvollen Beziehung zwischen Bezugsperson und Kind führen und die geistig-seelische Entwicklung des Kindes erheblich behindern. Seelische Gewalt ist beispielsweise die deutliche Ablehnung, das ständige Überfordern, das Herabsetzen und Geringschätzen, Ängstigen und Terrorisieren, Isolieren und die Verweigerung von emotionaler Unterstützung eines Kindes.
Sexueller Missbrauch an Kindern ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind entweder gegen den Willen des Kindes vorgenommen wird oder der das Kind aufgrund körperlicher, psychischer, kognitiver oder sprachlicher Unterlegenheit nicht wissentlich zustimmen kann. Sexueller Missbrauch bezeichnet sexuelle Handlungen sowohl ohne (z. B Vorzeigen und Erstellen von pornografischem Material, Exhibitionismus durch eine wesentlich ältere jugendliche oder erwachsene Person) als auch mit Körperkontakt (insbesondere Brust und Genitalbereich).
Vernachlässigung ist die andauernde oder wiederholte Unterlassung fürsorglichen Handelns sorgeverantwortlicher Personen (Eltern oder von ihnen autorisierte Betreuungspersonen), welches zur Sicherstellung der physischen und psychischen Versorgung des Kindes notwendig wäre. Die Vernachlässigung kann sich neben der mangelnden Befriedigung elementarer körperlicher Bedürfnisse (Nahrung, Bekleidung, Unterkunft, Sicherheit) auf den emotionalen Austausch, die allgemeine Anregung, auch in Bezug auf Sprache und Bewegung oder auf die mangelnde Beaufsichtigung und Gesundheitsfürsorge des Kindes beziehen. Diese Unterlassung kann bewusst oder unbewusst, auf Grund unzureichender Einsicht und unzureichenden Wissens erfolgen. Die durch die Vernachlässigung bewirkte chronische Unterversorgung des Kindes hervorgerufene und durch die nachhaltige Nichtberücksichtigung, Missachtung oder Versagung seiner Lebensbedürfnisse hemmt, beeinträchtigt oder schädigt die körperliche oder seelische Entwicklung und kann zu gravierenden bleibenden Schäden oder gar zum Tode des Kindes führen.
Sollten ein bzw. mehrere der oben beschriebenen Anhaltspunkte durch uns selbst beobachtet oder auch durch Hinweise von Dritten an uns herangetragen werden, die ein sofortiges Handeln erfordern, so sind folgende Schritte weiter zu veranlassen:
In allen Bereichen unserer Arbeit mit den Klienten bestätigen wir unsere sog. Garantenpflicht und gewährleisten, dass die Fachkräfte den Schutzauftrag gemäß § 8a Abs. 2 SGB VIII sicherstellen. Alle uns bekannten Informationen bezüglich einer Gefährdung des Kindeswohls werden unverzüglich an das Jugendamt weitergeleitet und dokumentiert.
Hinsichtlich der persönlichen Eignung des Mitarbeiters gem. § 72 a SGB VIII werden regelmäßig Führungszeugnisse eingeholt und es wird darauf geachtet, geeignete Fachkräfte einzusetzen.
Für wen?
Die Zielgruppe definiert sich durch männliche Jugendliche ab 16 Jahren, die
• aufgrund ihres erzieherischen Bedarfs weitere Betreuung zum Übergang in ein selbstständiges Leben benötigen
• bei ihrer Persönlichkeitsentwicklung und ihrer Unabhängigkeit auf Unterstützung angewiesen sind, jedoch in der Lage sind ihre finanziellen Mittel selbstständig einzuteilen
• in ihrer Selbstständigkeitsentwicklung nicht ausreichend gefördert werden und dadurch die Perspektive ihrer Lebensgestaltung verloren haben
• den Wunsch haben sich zu verselbstständigen, aber in ihrem bisherigen Umfeld nicht ausreichend unterstützt wurden
• ihre bisherigen Lebenszusammenhänge verlassen müssen
• in der direkten Konfrontation mit der ökonomischen und sozialen Wirklichkeit selbstständig werden wollen und hierzu intensiver pädagogischer Unterstützung bedürfen
• im Rahmen einer Heim- und Wohngruppe keine oder ungenügende Möglichkeiten zur Verselbstständigung haben und die Betreuung in der Wohngruppe vom Personal als nicht mehr
notwendig erachtet wird und eine neue Stufe in der Entwicklung angezeigt ist
• eine Ausbildung beginnen wollen, jedoch Schwierigkeiten haben, geeignete Arbeit oder Ausbildung zu finden oder diese durchzuhalten
• sich bewusst für das betreute Wohnen entscheiden, Kooperationsbereitschaft und ein ausreichendes Maß an Verlässlichkeit zeigen.
Zudem bieten wir Plätze für männliche unbegleitete minderjährige Ausländer ab 16 Jahren.
Das Ziel des betreuten Wohnens ist sowohl für deutsche als auch ausländische männliche Jugendliche u.a., den jungen Menschen Hilfestellung zur Persönlichkeitsentwicklung und zu eigenverantwortlicher Lebensführung zu geben und sie beim Übergang in die Selbstständigkeit zu unterstützen.
Wer betreut?
Die Betreuung wird durch die Fachkräfte der Firma Veritas GbR übernommen, welche mit einem engagierten und qualifizierten Team aufwartet.
Das multiprofessionelle Team, bestehend aus Erzieher/innen, Sozialarbeiter/innen, Systemischen Beratern/innen,
Erlebnispädagogen/innen, AGT Trainer/innen, etc. steht dem jungen Menschen nach dem Bezugsbetreuersystem, individuell auf seine Bedürfnislagen angepasst, zur Verfügung.
Lage und Haus?
Das Haus befindet sich in Neuwied-Oberbieber. Eine Bushaltestelle, Sparkasse, Sportplatz sind fußläufig in 2 min. zu erreichen.
Einkaufsmöglichkeiten sowie verschiedenste Kultur-, Vereins- und Sportangebote zählen ebenfalls zu den Vorzügen des 4.800 Einwohner Dorfs.
Das Haus verfügt über mehrere abgeschlossene Wohneinheiten, welche jeweils aus einer gemeinsamen Küche mit Aufenthaltsbereich und einem zweckmäßig ausgestatteten Badezimmer bestehen. Jeder Bewohner hat zudem ein Einzelzimmer von ca. 18-22 qm.
Veritas
Ambulante Kinder & Jugendhilfe
Nadine Hachenberg
Telefon (0178) 3830300
Max Kappelmeier
Telefon (0177) 7432006
Geschäftsstelle
Reuschweg 1 | 56316 Niederhofen
Außenwohngruppe
Gaisbornstraße 8a | 56566 Neuwied
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