Die gesetzliche Grundlage für alle Angebote der Einrichtung bilden die betreuungsrelevanten und zum Zeitpunkt der Planung und Durchführung der Maßnahme aktuell gültigen Bestimmungen des SGB VIII.
Unsere Leistungen richten sich nach den im Hilfeplan festgelegten Zielen und Vereinbarungen, die von dem jeweiligen zuständigen Jugendamt in Auftrag gegeben werden. Abweichungen/ Besonderheiten werden gesondert im Hilfeverlauf festgehalten und bedürfen ebenfalls eine vorherige Absprache mit dem zuständigen Jugendamt.
Methode:
Um den Familien eine bestmögliche Unterstützung und eine möglichst große Vertrauensbasis zu ermöglichen, arbeiten wir mit dem Prinzip eines festen Bezugsbetreuers. Vor allem in Familiensystemen mit Kindern unterschiedlichen Geschlechts, bieten wir die Möglichkeit eines dualen Betreuersystems (Mann/Frau).
individuelle Erziehungsplanung/Hilfeplanung
Vernetzung mit externen Institutionen
Selbständigkeitstraining in den Bereichen Schule und Berufsausbildung, Finanzen, Ämter und Behörden, Haushalt, Einkauf
Individual- und gruppenpädagogische Arbeit
Ermittlung des individuellen Förderbedarfs und Erstellung eines Förderplanes/Lebenswegplanes
Partizipation und Rückgabe von Verantwortung für die eigene Lebensgestaltung an die Familie
Einen hohen Stellenwert nimmt in unserer Einrichtung die Begleitung der Mitarbeiter bei Erstgesprächen, Hilfeplangesprächen und Krisengesprächen ein. Somit sind der Leitung alle Klienten bekannt und es kann ein besserer Austausch, so wie eine optimale Reflexion zwischen Mitarbeiter und Leitungsebene stattfinden. Des Weiteren sehen wir darin einen enormen Vorteil gegenüber der Arbeit mit den belegenden Jugendämtern, die durchaus bei der Leitung all ihre Fälle in einem Gespräch/Telefonat evaluieren können.
Des Weiteren sehen wir es als Leitungsaufgabe an, in alle Kriseninterventionen mit eingebunden zu sein. Gehen demnach Krisenmeldungen bei den Mitarbeitern ein, so wird unverzüglich die Leitung in den darauf folgenden Prozess involviert. Den genauen Ablauf können Sie unter dem Bereich „§8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung“ nachlesen.
Insgesamt möchten wir uns mit einem Leitungsanteil im Umfang von 1:7,5 Vollzeitkräften (Stand 11.01.2018) hervorheben.
Krisenintervention außerhalb der Regeldienstzeit (8.00-20.00 Uhr):
Die zu betreuenden Familien haben in der Regel eine feste Bezugsperson, die während des gesamten Hilfeverlaufes ansprechbar ist. Alle Familien erhalten grundsätzlich zwei Telefonnummern, unter denen die Einrichtung erreichbar ist. Sollte weder der Bezugsbetreuer noch die Vertretung erreichbar sein, so wurde innerhalb der Hilfe ausführlich mit den Klienten darüber gesprochen, dass sie die Polizei/Notarzt ggfs. weitere Institutionen verständigen müssen.
1. Anamnese
2. individueller Bedarf
3. Reflexion im Fachteam
4. Festlegung der Hilfeziele/ der Intensität der Hilfe im Rahmen des
Hilfeplanverfahrens
5. Absprache der Hilfe mit dem zuständigen Jugendamt
6. Betreuungsphase
7. ständige Überprüfung/ Reflexion der Hilfeziele
8. a) Beibehaltung der festgelegten Ziele
8. b) eingehen auf neu entstandene Situation
9. flexible Veränderungen im laufenden Prozess
Veritas
Ambulante Kinder & Jugendhilfe
Nadine Hachenberg
Telefon (0178) 3830300
Max Kappelmeier
Telefon (0177) 7432006
Geschäftsstelle
Reuschweg 1 | 56316 Niederhofen
Außenwohngruppe
Gaisbornstraße 8a | 56566 Neuwied
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